Hinweise zu Fördergeldern 2018

Hausbesitzer die Änderungen an Ihrem Haus planen, sollten daran denken, dass es Änderungen bei der Förderung gibt. Diese Programme sind davon betroffen:

BAFA-Förderung

Die BAFA Förderung für das Heizen mit Biomasse in Höhe von bis zu 8.000 Euro je Anlage bleibt bestehen. Gleiches gilt für die Förderung von Solarthermie durch Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro, sowie für das Heizen mit einer Wärmepumpe. Für diese gibt es Zuschüsse bis zu 15.000 Euro. Auch das nachträgliche Optimierung einer geförderten Anlage oder ein Wärmepumpencheck wird weiter mit Zuschüssen von 100 bis 250 Euro belohnt.

Aber es gibt eine Änderung bei der Antragstellung:

Ab dem 1. Januar 2018 muss der Antrag auf Förderung vor Umsetzung der Maßnahme beziehungsweise Vertragsschluss beantragt werden. Die Antragstellung ist nur noch online möglich.

Übergangslösung: Wer die Heizungsanlage 2017 in Betrieb nimmt beziehungsweise optimiert, kann den Antrag auf Förderung innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme/Optimierung stellen. Wurde ein Auftrag bereits 2017 erteilt oder ein Vertrag im Jahr 2017 abgeschlossen und erfolgt der Einbau/die Optimierung 2018 vor dem 30.September wird der Antrag ebenfalls erst nach der Inbetriebnahme/Optimierung gestellt.

Bei den Programmen Elektromobilität (Umweltbonus), Heizungsoptimierung von nicht geförderten Heizungen, Energieberatung Wohngebäude, Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages Erneuerbarer Energien und der Förderung der Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien sind für 2018 aktuell keine Änderungen bekannt.

KfW-Förderung

Bei den Zuschussprogrammen ist generell zu beachten, dass diese enden, sobald die dafür vorgesehene Mittel verbraucht sind. Dies betraf im Jahr 2017 das Förderprodukt Zuschuss 455. Ab August wurde das Programm in 455-B (Barrierereduzierung) und 455-E (Einbruchschutz) aufgeteilt. Anträge auf Zuschuss für Maßnahmen im Rahmen des altersgerechten Umbaus, die dem Abbau von Barrieren dienten, waren nicht mehr möglich. Falls wieder neue Mittel zur Verfügung stehen, kann das Programm 455-B im Jahr 2018 wieder aufleben. Bauherren sind gut beraten, in dem Fall schnell einen Antrag zu stellen. Zuschüsse für die Verbesserung des Einbuchschutzes (455-E) sind nach wie vor erhältlich.

Wer vor hat einen Energiespeicher anzuschaffen, um durch Solarenergie erzeugten Strom zu speichern, sollte sich beeilen. Das Förderprodukt Kredit 275 sieht nur noch für das Jahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 10% der Kosten für den Batteriespeicher als Tilgungszuschuss vor. 2017 betrug der Zuschuss noch 13%.

Derzeit ist nichts über geplante Änderungen bei den folgenden Produkten bekannt:

Zuschuss 430 (Energieeffizient Sanieren);

431 (Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung);

433 (Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle)

sowie bei den

Krediten 124 (KfW-Wohneigentumsprogramm);

134 (KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile);

151/152 (Energieeffizient Sanieren)

167 (Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien);

153 (Energieeffizient Bauen);

159 (Altersgerecht Umbauen)

und 270 (Erneuerbare Energien – Standard)