Es geht mit Riesenschritten auf den Winter zu und spätestens jetzt kommt die hohe Heizkostenrechnung des letzen Winters in den Sinn. Mit etwas Glück kann es sogar noch klappen die Heizung rechtzeitig zu modernisieren. Auf jeden Fall ist es an der Zeit sich mit dem Thema auseinander zu setzen, besonders da der Staat mit hohen Zuschüssen den Umstieg fördert.

BAFA und Förderprodukte der KfW

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bankengruppe halten Mittel für alle bereit, die effizienter Heizen wollen.

BAFA-Mittel aus dem Marktanreizprogramm gibt es für das Heizen mit Erneuerbaren Energien, egal ob Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpe und für eine nachträgliche Optimierung. Zusatzförderungen aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz sind ebenfalls möglich.

Die KfW bietet günstige Kredit (Produkte: 151 Energieeffizient Sanieren; 167 Ergänzungskredit für Energieeffizientes Sanieren) und Zuschüsse (Produkte: 430 Energieeffizient Sanieren; 431 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung: 433 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Einbau von Brennstoffzellensystemen)

BAFA-Förderungen von Bestandsgebäuden im Überblick

Generell ist die BAFA-Förderung an strenge Regeln gebunden. Es ist daher immer im Einzelfall zu klären, ob ein Projekt förderfähig ist oder nicht. Daher kann dieser Text nur einen groben Überblick geben.

Förderung der Umstellung von Heizungen:

Hausbesitzer die sich entscheiden mit erneuerbaren Energien zu heizen, können diese BAFA-Förderungen  erhalten.

Wichtig:
Ab dem 1. Januar 2018 muss der Antrag auf Förderung vor Umsetzung beziehungsweise vor dem Vertragsschluss mit dem Installateur bei der BAFA beantragt werden.
Wer die Heizungsanlage 2017 in Betrieb nimmt kann denFörderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme stellen. Dies gilt auch für Anlagen die 2018 in Betrieb gehen aber für die 2017 der Auftrag erteilt wurde.

Biomasse:

Was wird gefördert

Gefördert wir die thermische Nutzung von Biomassepellets und Hackschnitzeln sowie von Scheitholz in emissionsarmen Anlagen. Auch das Nachrüsten zur Brennwertnutzung und zur Staubminderung ist förderfähig. Die Nennwärmeleistung muss mindestens 5 und darf höchstens 100 Kilowatt betragen.

Einzelheiten zur Förderung

Basisförderung ist bei den verschiedenen Heizsystemen unterschiedlich. Auch müssen genau Richtlinien eingehalten werden. Eine Innovationsförderung ist möglich, wenn eine Anlage mit Brennwerttechnik zum Einsatz kommt, Partikelabscheidung stattfindet oder Prozesswärme erzeugt wird.

Sie beträgt bei der Basisförderung

  • pauschal 3.500 Euro für Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher
  • pauschal 2.000 Euro für Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher
  • 80 Euro je Kilowatt Nennwärmeleistung mindestens 3.000 Euro für Pelletkessel mit und ohne Pufferspeicher
  • 80 Euro je Kilowatt Nennwärmeleistung mindestens 2.000 Euro für Pelletöfen mit Wassertasche

Bei der Innovationsförderung (Brennwerttechnik) gelten diese Sätze

  • pauschal 4.500 EUR bei Hackschnitzelkessel oder Scheitholzvergaserkesseln mit Pufferspeicher
  • pauschal 5.250 EUR bei Hackschnitzelkessel oder Scheitholzvergaserkesseln und neuem Pufferspeicher
  • 80 Euro je Kilowatt Nennwärmeleistung, aber mindestens 4.500 Euro bei Pelletheizungen
  • 80 Euro je Kilowatt Nennwärmeleistung, aber mindestens 5.250 Euro bei Pelletheizungen mit neuem Pufferspeicher

Sätze bei der Innovationsförderung (Partikelabscheidung)

  • pauschal 3.000 EUR für Scheitholzvergaserkessel
  • pauschal 5.250 EUR für Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher
  • 80 Euro je Kilowatt Nennwärmeleistung, aber mindestens 5.250 Euro bei Pelletheizungen mit vorhandenem oder neuem Pufferspeicher
  • 80 Euro je Kilowatt Nennwärmeleistung mindestens 3.000 Euro für Pelletöfen mit Wassertasche

Solarthermie

Gefördert wird das Errichten oder Erweitern von Solarthermieanlagen, die der Warmwasserbereitung und/oder der Raumheizung dienen beziehungsweise die Wärme in Wärmenetze einspeisen.

Einzelheiten zur Förderung

Die Basisförderung beträgt für Anlagen die ausschließlich warmes Wasser bereiten 50 Euro je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche aber mindestens 500 Euro. Die Flächengröße darf zwischen 3 und 40 Quadratmeter betragen.

Bei Anlagen die der Raumbeheizung dienen, Kombianlagen für die Warmwasserbereitung und Heizung sowie für solche die Wärme in Netze einspeisen git es höhere Zuschüsse. Er beträgt 140 Euro je angefangenem Quadratmeter mit einem Minimum von 2.000 Euro. Die Fläche muss mindestens 7 m² bei Vakuumröhren beziehungsweise 9 m² bei Flachkollektoren betragen. Die Größe darf 40 m² nicht übersteigen. Für Luftkollektoranlagen gibt es Sonderregelungen.

Wenn eine vorhandene Anlage erweitert wird, ist mit 50 Euro je zusätzlichem Quadratmeter zu rechnen.

Wärmepumpen

Gelder gibt es ausschließlich für die den Einbau von Wärmepumpen die zumindest auch der Raumheizung dienen oder Wärme in Wärmenetze abgeben. Eine Förderung von Wärmepumpen die auf direktem Weg die Luft beheizen ist nicht möglich. Außerdem muß in dem Gebäude ein Heizungssystem vorhanden sein, das mindestens zwei Jahr vor Inbetriebnahme der Wärmepumpe installiert wurde. Die Leistung der Anlag darf 100 kW nicht übersteigen.

Einzelheiten zur Förderung

Wenn die Luft als Wärmequelle der elektrischen Wärmepumpe dient beträgt die Basisförderung 40 Euro je Kilowatt Nennwärmeleistung. Mindestens gibt es 1.300 Euro je Anlage beziehungsweise 1.500 Euro bei leistungsgeregelten und/oder monovalenten Wärmepumpen.

Elektrische Pumpen die als Wärmequelle Erde oder Wasser nutzen werden mit 100 Euro je Kilowatt Nennwärmeleistung bezuschusst. Es gibt mindestens 4.000 Euro und bei Wärmepumpen für die eine Erdsondenbohrung erfolgt 4.500 Euro.

Für sorptions- und gasmotorische Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 100 Euro je Kilowatt Nennwärmeleistung, aber mindestens 4.500 Euro.

Für alle genannten Förderungen ist eine Zusatzförderung möglich

  • Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro je Anlagenkombination wenn Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpenanlagen kombiniert werden oder der Anschluss an ein Wärmenetz erfolgt.
  • 50% der Basisförderung gibt es zusätzlich, wenn die Anlage ein effizientes Wohngebäude beheizt (Beispiel KfW-Effizienzhaus 55)
  • 10 % der förderfähigen Investitionskosten (Netto) bis höchstens 50 % der Basisförderung sind als zusätzlicher Zuschuss für Optimierungsmaßnahmen möglich. (Beisiel: Austausch von alten Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper)

Wichtig: Zum Teil ist es erlaubt weitere Fördermittel zu beziehen. In der Regel darf aber die Höhe aller Zuschüsse nie mehr betragen als das doppelte der maximalen Fördersumme der BAFA.

Die KfW-Produkte „Energieeffizient Bauen“ (153) und Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (167) sind mit der BAFA-Förderung im Rahmen dieser Obergrenze erlaubt.

Anreizprogramm Energieeffizienz

Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)  fördert den Austausch von besonders ineffizienten Heizungen gegen moderne Anlagen (Biomasse oder Wärmpumpe) oder das Ergänzen mit Solarthermie,

Berechtigte bekommen 20 % des im Rahmen des Programms bewilligten Gesamtförderbetrags (ohne Optimierungsbonus). Beispiel: Für den Einbau einer Wärmepumpe bekommt ein Hausbesitzer 4.000 Euro Fördermittel plus 500 Euro Optimierungszuschuss. Er erhält 20% von 4.000 Euro als weiteren Zuschuss, also 800 Euro. Zusätzlich gibt es einen Investitionszuschuss von 600 Euro für erforderlichen Maßnahmen um die Energieeffizienz des Heizungssystems zu verbessern.

Zuschuss zur nachträglichen Optimierung

Wenn eine bereits geförderte Anlagen verbessert wird, ist dieser Zuschuss möglich. Konkret ist eine Förderung in Höhe von 200 Euro für einen Check der Heizung vorgesehen und ein Betrag von 250 Euro für dem Wärmepumpencheck.

Förderung der Optimierung bestehender Heizungen

In der Regel haben Hausbesitzer sehr kurzfristig die Chance eine bestehende Heizung zu optimieren. BAFA-Fördermittel  gibt es für den Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen sowie für den hydraulischen Abgleich der Anlagen.

Der Förderbetrag beträgt 30 % der Nettoinvestitionskosten bis Maximal 25.000 Euro. Der Antrag muss Online vor der Maßnahme gestellt werden. Der Hausbesitzer muss darauf achten nur solches Material einzusetzen, das aufgrund der Effizienz förderfähig ist. Auch muss ein Fachbetrieb die Arbeiten durchführen.

Ein kumulieren mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig. Auch dürfen die Handwerkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) geltend gemacht werden.

Vor-Ort-Beratung

Im Rahmen der Regelungen um die Klimaziele zu erreichen, gibt es einen Förderung der Beratung vor Ort. Das Gebäude muss in Deutschland stehen und sein Bauantrag muss vor dem 31. Januar 2002 gestellt worden sein. Es muss außerdem überwiegend Wohnzwecken dienen. Eine Förderung ist bis zu 60% der förderfähigen Beratungskosten (maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 1.100 Euro bei mehr Wohneinheiten) möglich. Ferner wird ein Zuschuss von maximal 500 Euro für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen gewährt. Diese Gelder bekommt der Energieberater. Er muss sie mit dem Beratungshonorar verrechnen.

Bei einem Neubau kommt nur eine Innovationsförderung infrage. Die Zuschüsse sind etwas geringer.

Fördermittel der KfW

Generelles zu Fördermitteln der KfW

Der Ablauf der Antragstellung für KfW-Fördermittel  ist weitgehend identisch. Ein Energieberater stellt die Maßnahmen zusammen. Sofern es sich um ein Darlehen handelt, geht der Auftraggeber zu einem Kreditinstitut um die Finanzierung zu klären. Dieses stellt die Anträge. Bei einem Zuschuss beantragt der Bauherr diesen direkt bei der KfW.

Der Auftrag wird erst nach Zusage erteilt. Nach Abschluss der Maßnahme ist die Durchführung durch einen Fachmann zu bestätigen.

Eine Verbesserung der Heizung wird durch die Produkte 151, 167, 430, 431 und 433 gefördert. Die Kredite 151 und 167 sind weniger interessant, da das Zinsniveau derzeit ohnehin sehr niedrig ist.

Energieeffizient Sanieren (151)

Gefördert werden Maßnahmen, die dazu dienen die Energieeffizienz eines Hauses zu verbessern. Das Haus muss nicht einen bestimmten KfW-Standard erreichen, Fördermittel gibt es auch für Einzelmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung.

Wenn ein KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird, ist ein Kredit bis zu 100.000 EUR möglich, für Einzelmaßnahmen sind Kreditsummen bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Der Zinssatz liegt derzeit bei 0,75% eine Festschreibung auf 10 Jahre ist möglich und auch eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 5 Jahren.

Interessanter als die Zinsen ist der Tilgungszuschuss. Bei Einzelmaßnahmen beträgt dieser 7,5% der Darlehenssumme je Wohnungseinheit maximal 3.750 EUR. Wenn Heizung und Lüftung zusammen eingebaut werden ist ein Zuschuss von 12,5 % der Darlehenssumme also maximal 6.250 EUR möglich.

Ergänzungskredit für Energieeffizientes Sanieren (167)

Die KfW gewährt ein Darlehen über maximal 50.000 Euro je Wohneinheit für den Austausch einer Heizung die vor 2009 installiert wurde gegen ein System, dass mit erneuerbaren Energien Wärme erzeugt. Kredit und BAFA-Zuschuss dürfen die maximale Fördersumme nicht übersteigen. Der Zinssatz beträgt 1,30 %, die Laufzeit kann zwischen 4 und 10 Jahren festgelegt werden und bis zu 2 tilgungsfreie Jahre sind möglich.

Zuschuss Energieeffizient Sanieren (430)

Statt eines Kredits (151) können Privatpersonen einen Zuschuss erhalten. Dieser beträgt 10% der förderfähigen Kosten maximal 5.000 EUR pro Wohneinheit für den Einbau einer neuen Heizung beziehungsweise 15% also maximal 7.500 EUR wenn Heizung und Lüftung eingebaut werden. Maximal sind 30% (maximal 30.000 Euro) möglich, wenn der KfW-Standard 55 erreicht wird.

Zuschuss Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung (431)

Die Zuschüsse werden nur im Zusammenhang mit anderen Fördermitteln beispielsweise den Produkten 151 oder 430 gewährt. Die KfW übernimmt 50 % der Kosten bis Maximal 4.000 Euro pro Vorhaben für
eine professionelle Beratung und Baubegleitung der geförderten Maßnahmen.

Zuschuss Energieeffizient Bauen und Sanieren – Einbau von Brennstoffzellensystemen (433)

Gefördert werden Heizungen, die mit Brennstoffzellen Wärme und 0,25 kW bis 5,0 kW elektrische Leistung erzeugen. Der Zuschuss besteht aus einem Festbetrag von 5.700 Euro, sowie einen Betrag der von der Leistung abhängt. Die Höhe beträgt 450 Euro je angefangene 100 W.
Bedingt durch die Leistungsgrenzen bedeutet dies, dass es Minimal 7.050 Euro (5.700 + 3 x 450) und Maximal 28.200 Euro (5.700 + 50 x 450) gibt. Da 40% der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden, sind demnach Investitionen von 17.625 Euro bis 70.500 Euro erforderlich.