BHKW und falsche Werbeaussagen
Heizen zum Nulltarif, kostenlose Heizung und noch Bargeld dazu, solche Angebote sind häufig zu finden. Manchmal kommen Sie per Mail. Oft mit einem hübschen Trojaner versehen, der die frohe Botschaft nun über das eigene vorhandene Adressbuch verbreitet. Aber auch in Foren, Blogs und bei Facebook machen die Aussagen die Runde. Um es gleich zu sagen. Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist eine durchaus sinnvolle Alternative zu konventionellen Heizungen und die Fördermittel sind beachtlich.
Simple Rechnung mit kleinen Fehlern
Nano- und Mikro-Blockheizkraftwerke produzieren Strom und Wärme für die Heizung und Warmwassererzeugung. Das Rechenmodell ist simpel.
Nach Einbau des BKW steht im Haus ein eigenes Kraftwerk, das Strom erzeugt, den der Kunde selber verbrauchen kann. Also rechnet der clevere Anbieter:
Bisheriger Jahresverbrauch an Strom x Strompreis = jährliche Ersparnis.
Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 3.600 Kilowattstunden und einem Preis von 0,29 €/kWh lassen sich etwa 1.100 € an Stromkosten in einem Einfamilienhaus sparen.
Hinweis: Kleine BHKWs können meist nicht mehr als 3.600 kWh im Jahr liefern.
Aber der Umstieg bringt noch mehr Ersparnis. Denn der Kunde kann etwa 900 Euro Einkommenssteuer für 10 Jahre jährlich sparen. So behaupten es manche Anbieter. Das Finanzamt ist bekanntlich nicht als großzügiger Spender anzusehen. Daher muss man sich diesen Posten der Rechnung genauer ansehen, denn die Werbung im Netz ist oft veraltet.
Zusätzlich gibt es über 9.000 Euro Zuschüsse vom Staat.
Die 10 Jahresrechnung mancher Anbieter überzeugt, ist aber leider falsch:
10 x 1.100 € = 11.000 € Stromkostenersparnis
10 x 900 € = 9.000 € Steuerersparnis
9.000 € Zuschuss
Summe 29.000 €
Der Eindruck entsteht, dass wer ein BHKW kauft, letztendlich fast 30.000 Euro geschenkt bekommt.
Ersparnis bei der Einkommenssteuer
Tatsache ist, die Finanzverwaltungen betrachten seit dem 1.1.2016 Blockheizkraftwerke als Gebäudebestandteile. Die Heizung kann also nicht selbstständig über 10 Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt wie bei Immobilien über 50 Jahre. 9.000 Euro Steuerersparnis stimmt also nicht.
Aber die Anschaffungskosten lassen sich Erhaltungsaufwand sofort abschreiben. Ein BHKW für ein Einfamilienhaus kostet etwa 10.000 Euro. Ein alleinstehender Hausbesitzer der über 53.666 Euro Jahreseinkommen verfügt hat einen Spitzensteuersatz von 42 %. Er spart also 0,42 x 10.000 Euro = 4.200 Euro Steuer durch den Kauf der Heizung. Sofort und im ersten Jahr. Wer aber weniger verdient, spart auch weniger. Beim Eingangsteersatz von 14 % beträgt die Ersparnis nur 1.400 Euro.
Geld vom Staat für das BKW
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt eine sogenannte Basisförderung, die abhängig von der Stromerzeugung ist. 1.900 Euro gibt es für ein BHKW mit weniger als 1 kW Stromerzeugung. Die Summe steigt bis zu 3.500 Euro für Anlagen, die zwischen 19 und 20 kW Strom herstellen. Für größere Anlagen gibt es keine Gelder aus dem Programm.
Zusätzlich ist eine Bonusförderung möglich. Die Anlage muss besondere Bedingungen erfüllen. Das BAFA hält Listen bereit in denen alle Modelle aufgeführt sind, für die es eine Bonusförderung gibt. Die Fördersumme beträgt 60 % der Basisförderung. Maximal gibt es als 3.500 + 2.100 = 5.800 Euro.
Achtung: Ein für ein Einfamilienhaus geeignetes BHKW erzeugt in der Regel höchsten 1 kW. Damit beträgt die Basisförderung 1.900 Euro und die Bonusförderung 1.140 Euro. Zusammen gibt es für diese Anlagen also höchstens 3040 Euro Fördermittel.
Fördermittel nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016
Vergütungen nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) sind nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr für selbst genutzten Strom möglich. Im Gegenteil, wer eine Anlage betreibt, die mehr als 10 kW leistet oder mehr als 10.000 kWh pro selber verbraucht, muss für den Strom eine Abgabe leisten. Des betrifft Anlagen in Einfamilienhäusern selten, in Mehrfamilienhäusern sieht die Rechnung ander aus.
Für Blockheizkraftwerk-Strom, der selbst verbraucht wird, erhält man diese Vergütungen (KWKG) eine Vergütung von 3 Cent je Kilowattstunde. Die Förderung wird aber nur für höchstens 60.000 Vollbenutzungsstunden gezahlt. Bei einer Anlage mit 1 kW werden also über die Jahre höchstens 60.000 kWh vergütet.
Hausbesitzer, die im Jahr 3.000 kWh eigenen Strom aus dem BHKW verbrauchen, bekommen dafür nach diesem Gesetz 3,000 KWh x 0,04 Euro/kWh = 120 Euro. Wer aber eine Anlage betreibt die mehr als 10 kW leistet beziehungsweise 10.000 kWh verbraucht, bekommt 10.000 x 0,04 = 400 Euro nach dem KWKG und muss 35 % von 0,0634 Euro je Kilowattstunde, also 0,022 Euro EEG-Umlage entrichten. Unter dem Strich bekommt er nur 0,018 Euro für den selbst verbrauchten Strom.
Die Situation im Jahr 2016
Angenommen ein Hausbesitzer hat einen Einkommensteuersatz von 30 % und muss keine Kirchensteuer entrichten. Er verbraucht mehr 4.000 kWh Strom im Jahr, für den er 0,28 Euro je Kilowattstunde bezahlt. Die Anschaffung eines BHKWs mit 1 kW Leistung, für welches er die Bonusförderung bekommt, hat diese finanziellen Folgen:
Posten | Berechnung | Kosten | Zuschüsse/ Ersparnis |
Anschaffungskosten | 15.000 Euro | ||
Förderung BAFA | 3.040 Euro | ||
Steuerersparnis | 0,3 x (15.000 – 3,040) | 3.588 Euro | |
KWKG Zuschuss jährlich | 3.000 x 0,04 | 120 Euro | |
Ersparnis Strom jährlich | 3.000 x 0,28 | 840 Euro | |
Summe | 15.000 Euro | 7.588 Euro | |
Nach einem Jahr | 15.000 – 7.588 = 7.412 Euro | ||
Nach 5 Jahren | 7.412 – 4 x 960 = 3.572 Euro | ||
Nach 9 Jahren | 3.572 – 4 x 960 = – 268 Euro |
Anmerkung: Niemand heizt sein Haus auf Backofentemperatur, nur um viel Strom zu erzeugen. Das wäre absurd. Ein realistischer Schätzwert ist, dass beim Heizen eines Einfamilienhauses etwa 3.000 bis 3.600 kWh Strom erzeugt werden.
Nach 9 bis 11 Jahren reichen die Zuschüsse und die eingesparten Stromkosten, um die Anschaffungskosten zu decken. Der KWKG-Zuschuss und die gesparten Stromkosten verbilligen weiter das Heizen.
Übrigens: In Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland gibt es zusätzliche Fördermittel.
Fazit: Ein Blockheizkraftwerk ist eine durchaus interessante Heizungsanlage. Es ist kostengünstig und aktuelle gibt es interessante Fördermöglichkeiten. Aber von Heizen zum Nulltarif kann keine Rede sein. Hier stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist ein gutes Produkt mit einer derartigen Werbung anzupreisen.
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