Marktanreizprogramm erneuerbare Energien

Während auf dem Strommarkt die erneuerbaren Energien bereits weit vertreten sind und hier einen Siegeszug nach dem anderen verzeichnen können, sieht dies auf dem Wärmemarkt noch anders aus. Nach wie vor wird zum Heizen viel zu viel Energie verbraucht. Trotz der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt arbeiten mehr als zwei Drittel aller Heizungsanlagen in Deutschland ineffizient. Etwa 10 Millionen Heizkessel sind älter als 15 Jahre. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, möchte mit dem am 1. April 2015 in Kraft getretenen Marktanreizprogramm Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Unternehmen und Kommunen dazu motivieren, zukünftig auf moderne Heizungen bzw. auf Biomasse, Erdwärme und Sonnenwärme zu setzen.

Das Marktanreizprogramm steht auf zwei Fördersäulen

Mit dem MAP (Marktanreizprogramm) möchte das BMWi vornehmlich Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen fördern. Hierbei richtet es sich nicht nur an Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch an Betreiber, die neue Heizkraftwerke bauen möchten. Hierzu gehören zum Beispiel Tiefengeothermieanlagen oder Nahwärmenetze zur Verteilung erneuerbarer Energien.

Das Volumen, welches zur Förderung bereitgestellt wird, umfasst etwa 300 Millionen Euro pro Jahr. Somit ist das MAP ein zentrales Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt. Es soll daher einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten und ermutigt sämtliche Bereiche, in eine nachhaltige Heiztechnik zu investieren. Nicht nur Heizwärme wird dabei berücksichtigt, sondern auch Kälteanlagen. Dabei setzt das BMWi auf zwei unterschiedliche Säulen.

1. Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bezuschusst werden sollen kleinere Anlagen in Privathaushalten und in Unternehmen. Hierzu gehören zum Beispiel die bekannten Solarthermiekollektoren auf den Hausdächern, die beliebten Pelletheizungen in den Kellern und auch effiziente Erdsonden im Garten für die hauseigene Wärmepumpe.

2. Ein zinsgünstiges Darlehen und Tilgungszuschüsse durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Große und gewerbliche Anlagen wie zum Beispiel Hotels, kommunale Eigenbetriebe, Wäschereien und andere Gewerbebetriebe können ein Darlehen und Tilgungszuschüsse der KfW in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass diese in erneuerbare Prozesswärme investieren. Hierzu gehören zum Beispiel Biomasse-Heizkraftwerke oder dafür ausgelegte Wärmenetze.

Insgesamt zielt das Programm auf eine Modernisierung bestehender Gebäude. Dagegen ist eine Förderung bei einem Neubau nur bei bestimmen Anlagetypen möglich. Bei Neubauten richtet sich die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz.