Das Energielabel der Europäischen Union

Bereits von den Glühbirnen und vielen Haushaltsgeräten wie zum Beispiel Kühlschränken oder Waschmaschinen kennt man das sogenannte Energielabel. Hierbei handelt es sich um eine Ökodesignrichtlinie, die in erster Linie innerhalb der Europäischen Union gilt. Hiernach werden verschiedene Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten gestellt. Häufig ist daher auch von der ErP-Richtlinie die Rede.

Seit dem 26. September 2015 ist das Energielabel nun auch für Heizungen verbindlich

Die Richtlinie umfasst ab dem 26.09.2015 die Kennzeichnungspflicht von Heizgeräten bis 70 Kilowatt Leistung. Hierzu gehören Heizkessel, Blockheizkraftwerke, Heizungspumpen, Wärmepumpen und auch Warmwasserbereiter, wie sie zum Beispiel als elektrische Untertischgeräte erhältlich sind. Lediglich die Heizkessel für Biomasse wie zum Beispiel die Pelletheizung, der Scheitholzkessel oder der Holzvergaser sind noch von diesen Anforderungen ausgenommen.

Eigentlich gibt es diese Ökodesignrichtlinie für die Heiztechnik schon seit dem 6. September 2013. Die Europäische Union hat jedoch die Übergangsfrist bis zum 26.09.2015 verlängert, um sicherzustellen, dass sich alle wichtigen Marktteilnehmer mit ausreichender Zeit auf die neuen Vorgaben einstellen können.

Aufgebaut ist das Energielabel nach der bewährten Buchstaben-Einteilung. So stellt zum Beispiel A++ in grüner Darstellung den besten Wert dar. Im Mittelfeld liegen die gelben Buchstaben B und C. Bereits kritisch wird es mit dem Wert des orangenen D. Die roten Buchstaben E bis G bilden schließlich das Schlusslicht.

Im unteren Bereich des Energielabels für Heizungsanlagen befindet sich auf der linken Seite eine Dezibelangabe, die für die Lautstärke der Anlage steht. Rechts daneben wird die Leistung in Kilowatt angegeben.

Ab dem Jahr 2019 kommt noch die verbesserte Stufe A+++ hinzu. Stattdessen entfällt der schlechteste Buchstabe G.

Eine Besonderheit stellt das Energielabel für Kombi- und Verbundanlagen dar

Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) oder der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) werden in modernen Immobilien immer häufiger Kombianlagen aus verschiedenen Wärmeerzeugern eingebaut. Man spricht in diesem Fall auch von einer sogenannten Hybridheizung. Das beste Beispiel ist eine Gasbrennwertheizung, welche mit einer Solarthermie-Anlage verbunden ist.

Diese Kombi-Anlagen sind besonders umweltschonend, reduzieren die schädlichen Emissionen und sorgen in aller Regel für eine geringere Heizkostenabrechnung. Andererseits sorgen diese Anlagen in Bezug auf das Energielabel für reichlich Verwirrung. Verständlicherweise fragen sich viele, wie eine vernünftige Gesamtbewertung zustande kommt, wenn zum Beispiel ein Gaskessel mit der Energieeffizienz B mit einem zusätzlichen Wärmeerzeuger der Energieeffizienz A kombiniert werden soll.

Auch in diesem Fall hat die Europäische Union mit der ErP Richtline eine Lösung parat. Hierfür gibt es ein besonderes Energielabel für Paketlösungen. Hierbei werden alle Einzelkomponenten zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Wichtig ist, dass sämtliche einzelnen Elemente aufgelistet werden. Grundlage für die Bewertung bildet in erster Linie der hauptsächliche Wärmeerzeuger. Alle weiteren Komponenten führen schließlich zu Zuschlägen oder Abzügen bei der Gesamtbewertung. Momentan sind jedoch noch nicht alle möglichen Kombinationen verfügbar.