Das kostet heizen mit einem BHKW

Es macht keinen Sinn die Kosten einfach so abzuschätzen. Ein konkretes Beispiel ist in diesem Zusammenhang sinnvoller.

Beispiel: Ein Einfamilienhaus hat bei eine Wohnfläche von 100 m² einen Wärmebedarf von 15.000 kWh. Derzeit ist eine veraltete Ölheizung im Haus, die einen Wirkungsgrad von 80 % hat. Im Jahr werden im Schnitt 1.500 Liter Heizöl verbraucht, die zwischen 1.200 und 1.000 € kosten.

Die Anlage wird durch ein BHKW ersetzt, das 20% der eingesetzten Energie für die Stromerzeugung verwendet. Damit muss die Anlage also mindestens 18.000 kWh einsetzen, um daraus 15.000 kWh Wärme und 3.000 kWh Strom zu erzeugen. Selbst bei einem Wirkungsgrad von 100 % ist also nicht damit zu rechnen, dass künftig weniger Geld für Brennstoff auszugeben ist. 18.000 kWh Gas kosten im Jahr 2016 etwa 1.000 €.

Zu diesem Preis stehen dem Hausbesitzer 3.000 kWh Strom zur Verfügung. Der aktuelle Stromverbrauch des Haushalts liegt bei 3.500 kWh. Aber da das BHKW den Strom nur im Winter erzeugt und der Haushalt auch im Sommer Strom benötigt, muss ein Teil des Stroms in Netz eingespeist werden. Im konkreten Fall liegt der Eigenverbrauch bei 1.000 kWh, 2.000 kWh speist die Anlage in das Netz. Dies führt zu dieser Rechnung.

  1. Der Haushalt spart 1.000 kWH x 0,26 €/kWh Stromkosten = 260 €
  2. Er bekommt einen KWK-Zuschlag von 1.000 x 0,04 €/kWh = 40 €
  3. Er bekommt eine Einspeisevergütung von 2.000 kWH x 0,12 €/kWh* = 240 €

Insgesamt bringt dem Haushalt das BHKW einen Vorteil vom 540 € im Jahr. Die Kosten für das Heizen halbieren sich also.

* Die Einspeisevergütung ist geschätzt, da es derzeit keine feste Regelung gibt über die Vergütung von Strom aus BHKW-Anlagen

Wartungskosten wurden in der Rechnung nicht berücksichtigt, da auch eine Heizung Wartung erfordert. Außerdem lassen sich diese Kosten gering halten, wenn das BHKW auf kurze Betriebszeiten ausgelegt wird, in dem ein Akku den Strom speichert.

Einspeisevergütung für Strom aus Mini-Blockheizkraftwerken

Betreiber von Blockheizkraftwerken mit weniger als 50 kW Leistung hat Anspruch auf Abnahme des Stroms und auf einen KWK Zuschlag in Höhe von 8 Cent je Kilowattstunde. Der Strom wird zu den Preisen vergütet, die jeder mit dem Netzbetreiber frei vereinbaren kann. Der Stromeinkauf erfolgt auf Basis des an der Leipziger Strombörse EEX erzielten durchschnittlichen Preises für sogenannten Baseload-Strom des letzten Quartals.

Der Strom aus dem BHKW wird nahe am Erzeugungsort verteilt, daher entfallen die Kosten für die Netznutzung. Welche Beträge der Netzbetreiber für das Schonen des Netzes vergütet ist nicht festgelegt. Die Höhe bewegt sich zwischen 0,4 und 1 Cent je Kilowattstunde. Der Betrag von 12 Cent basiert auf einem Strompreis von 3,3 Cent, dem KWK-Zuschlag von 8 Cent und vermiedenen Netzkosten von 0,7 Cent.

Wenn das BHKW mit Biomasse befeuert wird, kommt auch einen Vergütung nach dem EEG-Gesetz infrage. Diese ist deutlich höher, aber an strenge Vorschriften gebunden. Bei einer Anlage, die mit Gas aus vergärender Gülle Strom erzeugt und die weniger als 75 kW Leistung aufweist, beträgt die Vergütung 23,73 Cent je Kilowattstunde. Bei einer einfachen Biomasseanlage gibt es nur 13,66 Cent.

EEG-Umlage bei Blockheizkraftwerken

In der Regel müssen sich Betreiber von Kleinstanlagen keine Sorgen machen, dass Sie für selbst verbrauchten Strom etwas bezahlen müssen. Wenn die Anlage eine elektrische Leistung von höchstens 10 kW hat und nicht mehr 10.000 Kilowattstunden im Jahr erzeugt werden, entfällt die Pflicht eine EEG-Umlage zu entrichten.

Das Beispiel zeigt realistisch, wie teuer das Heizen mit einem BHKW ist. Die Ersparnis ist umso höher, je mehr Strom selbst verbraucht wird. Dies bedeutet aber auch, dass das Kraftwerk immer dann laufen muss, wenn im Haushalt Bedarf an Strom besteht. Ohne Pufferakku belastet das die Anlage erheblich. Dies ist vergleichbar mit einem Auto, das immer nur im Kurzbetrieb läuft. Da Stromspeicher derzeit nicht nur billiger, sondern auch leistungsfähiger werden, ist der Kauf einen elektrischen Puffers auf jeden Fall sinnvoll.