Das kann Ärger geben – Anfahrtskosten

Auch die Anfahrt ist eine Leistung, die der Handwerker erbringt und eigentlich sollte es logisch sein, dass er diese dem Kunden auch berechnen darf. Aber ganz so einfach ist es nicht. Spätestens, wenn die Kosten für die Anfahrt höher als die Reparaturkosten sind, weigern sich viele Kunden zu zahlen.Fahrtkosten

Diese Kosten dürfen Handwerker berechnen

Sowohl die Kosten für das Fahrzeug als auch die für das Personal, also die Fahrzeit darf jeder Betrieb berechnen. Diese Kosten sind getrennt zu berechnen.

Zu den Fahrzeugkosten gehören Treibstoffkosten, Versicherungen, Unterhalt (Wartung und Reparaturen) und Anschaffungskosten (Abschreibung). Diese Kosten sind je nach Fahrzeug unterschiedlich. Eine korrekte Rechnung dieser Kosten lautet je gefahrenen Kilometer:

Treibstoffverbrauch in Liter je 100 km x Kosten je Liter / 100

+ (Versicherungen + Wartungskosten + Abschreibung) je Jahr / Jahreskilometerleistung

Das Erfassen dieser Kosten ist mühsam, aber Autokostenrechner aus dem Internet erleichtern die Arbeit.

Die meisten Betriebe machen es sich einfacher und rechnen Entfernungskostenpauschalen getrennt nach Fahrzeugtypen ab. Auch das ist zulässig.

Die Fahrzeit ist aus Sicht des Betriebs Arbeitszeit, denn er muss sein Personal für diese Zeiten genauso entlohnen wie für die eigentliche Arbeit vor Ort. Der Kunde sieht dies anders, denn der Handwerker ist schließlich nicht bei ihm, er hat keinen Überblick ob der Handwerker für ihn oder für einen anderen Kunden tätig ist. Daher gilt:

  • Das Abrechnen der Fahrtzeit als Arbeitszeit muss vorab explizit mit dem Kunden vereinbart werden.

  • Die Erfassung sollte zumindest in Einheiten von 10 Minuten erfolgen.

Häufige Gründe für Streitigkeiten bezüglich der Fahrtkosten

Probleme tauchen auf, wenn die Dauer der Fahrzeit für den Kunden nicht nachvollziehbar ist. Wer nach angefangener halben Stunde abrechnet, macht aus einer Fahrt die üblicherweise 25 Minuten dauert schnell eine Stunde. Ein kleiner Stau führt zu einer Anfahrtszeit von 31 Minuten und auf der Rechnung stehen 60 Minuten. Das wird jeder Kunde reklamieren.

Generell ist es problematisch die Fahrtzeit zum gleichen Satz zu berechnen wie die Arbeitszeit. Im Stundensatz für die Arbeitszeit ist ein Wagniszuschlag von 5 bis 15 % einkalkuliert. Nach Auffassung von Verbraucherschützern ist dieser bei der Fahrzeit nicht berechtigt. Kunden, die sich über eine zu hohe Rechnung ärgern, werden dies monieren. Daher ist es sinnvoll die Fahrtzeit etwa 10 % günstiger, als die Arbeitszeit zu berechnen.

Welche Fahrten darf der Handwerker berechnen?

Generell darf ein Betrieb einem Kunden nur die Fahrten in Rechnung stellen, die für dessen Auftrag notwendig sind. Wenn der Monteur vom Betrieb aus nacheinander zu mehreren Kunden fährt, darf er logischerweise nur die Strecken und Zeiten berechnen, die für Fahrten zwischen den Kunden anfallen.

Ein häufiger Streitpunkt ist das Abrechnen von mehreren Fahrten zum Kunden. Diese gehen zulasten des Betriebes, wenn dieser die Mehrfachfahrten verschuldet. Folgende Beispiele verdeutlichen die Problematik:

Beispiel 1: Der Kunde beschreibt das Problem genau und gibt auch das richtige Modell der Heizung an. Trotzdem hat der Monteur das passende Ersatzteil nicht dabei. Dieser Fall ist eindeutig. Die Fahrt geht zulasten des Betriebes.

Beispiel 2: Der Kunde beschreibt das Problem aber es ist keine „Ferndiagnose“ möglich. Der Betrieb darf zwei Fahrten abrechnen.

Beispiel 3: Die Menge des benötigten Materials oder die Länge der Arbeitsaufwand erfordert zwei Anfahrten. Dieses Problem ist strittig. Es ist sinnvoll mit dem Kunden eine klare Vereinbarung über die Anzahl der Fahrten zu treffen. Hinweis: In der Regel ist ein berechnen von Fahrkosten nicht üblich, wenn es sich um eine Werkleistung handelt, die über einen längeren Zeitraum erbracht wird.

So lässt sich Ärger vermeiden

  • Der Kunde muss schon bei der Auftragsvergabe deutlich auf die Fahrtkosten hingewiesen werden. Ein kleiner Zusatz in den AGB reicht nicht. Sinnvoll ist bei Kleinaufträgen, die telefonisch vergeben werden, grundsätzlich am Telefon die Höhe der Kosten zu nennen. Bei schriftlichen Kostenvoranschlägen sollte ein gut lesbarer Hinweis auf die Höhe der Fahrtkosten zum Angebot gehören.

  • Der Kunde unterschreibt nach der Arbeit einen Stundenzettel. Auf der sicheren Seite sind Handwerker, die dort einen deutlich sichtbaren Hinweis auf die Höhe Fahrtkosten geben.

  • Eine pauschalierte Abrechnung, die Fahrzeug und Fahrzeit gestaffelt nach verschiedenen Entfernungskilometern für verschiedene Fahrzeugtypen erfasst, ist sinnvoll. Das Berechnen der Kosten ist einfach und der Kunde weiß genau, welche Kosten auf ihn zukommen.