Das kann Ärger geben – Anfahrtskosten
Auch die Anfahrt ist eine Leistung, die der Handwerker erbringt und eigentlich sollte es logisch sein, dass er diese dem Kunden auch berechnen darf. Aber ganz so einfach ist es nicht. Spätestens, wenn die Kosten für die Anfahrt höher als die Reparaturkosten sind, weigern sich viele Kunden zu zahlen.
Diese Kosten dürfen Handwerker berechnen
Sowohl die Kosten für das Fahrzeug als auch die für das Personal, also die Fahrzeit darf jeder Betrieb berechnen. Diese Kosten sind getrennt zu berechnen.
Zu den Fahrzeugkosten gehören Treibstoffkosten, Versicherungen, Unterhalt (Wartung und Reparaturen) und Anschaffungskosten (Abschreibung). Diese Kosten sind je nach Fahrzeug unterschiedlich. Eine korrekte Rechnung dieser Kosten lautet je gefahrenen Kilometer:
Treibstoffverbrauch in Liter je 100 km x Kosten je Liter / 100
+ (Versicherungen + Wartungskosten + Abschreibung) je Jahr / Jahreskilometerleistung
Das Erfassen dieser Kosten ist mühsam, aber Autokostenrechner aus dem Internet erleichtern die Arbeit.
Die meisten Betriebe machen es sich einfacher und rechnen Entfernungskostenpauschalen getrennt nach Fahrzeugtypen ab. Auch das ist zulässig.
Die Fahrzeit ist aus Sicht des Betriebs Arbeitszeit, denn er muss sein Personal für diese Zeiten genauso entlohnen wie für die eigentliche Arbeit vor Ort. Der Kunde sieht dies anders, denn der Handwerker ist schließlich nicht bei ihm, er hat keinen Überblick ob der Handwerker für ihn oder für einen anderen Kunden tätig ist. Daher gilt:
Das Abrechnen der Fahrtzeit als Arbeitszeit muss vorab explizit mit dem Kunden vereinbart werden.
Die Erfassung sollte zumindest in Einheiten von 10 Minuten erfolgen.
Häufige Gründe für Streitigkeiten bezüglich der Fahrtkosten
Probleme tauchen auf, wenn die Dauer der Fahrzeit für den Kunden nicht nachvollziehbar ist. Wer nach angefangener halben Stunde abrechnet, macht aus einer Fahrt die üblicherweise 25 Minuten dauert schnell eine Stunde. Ein kleiner Stau führt zu einer Anfahrtszeit von 31 Minuten und auf der Rechnung stehen 60 Minuten. Das wird jeder Kunde reklamieren.
Generell ist es problematisch die Fahrtzeit zum gleichen Satz zu berechnen wie die Arbeitszeit. Im Stundensatz für die Arbeitszeit ist ein Wagniszuschlag von 5 bis 15 % einkalkuliert. Nach Auffassung von Verbraucherschützern ist dieser bei der Fahrzeit nicht berechtigt. Kunden, die sich über eine zu hohe Rechnung ärgern, werden dies monieren. Daher ist es sinnvoll die Fahrtzeit etwa 10 % günstiger, als die Arbeitszeit zu berechnen.
Welche Fahrten darf der Handwerker berechnen?
Generell darf ein Betrieb einem Kunden nur die Fahrten in Rechnung stellen, die für dessen Auftrag notwendig sind. Wenn der Monteur vom Betrieb aus nacheinander zu mehreren Kunden fährt, darf er logischerweise nur die Strecken und Zeiten berechnen, die für Fahrten zwischen den Kunden anfallen.
Ein häufiger Streitpunkt ist das Abrechnen von mehreren Fahrten zum Kunden. Diese gehen zulasten des Betriebes, wenn dieser die Mehrfachfahrten verschuldet. Folgende Beispiele verdeutlichen die Problematik:
Beispiel 1: Der Kunde beschreibt das Problem genau und gibt auch das richtige Modell der Heizung an. Trotzdem hat der Monteur das passende Ersatzteil nicht dabei. Dieser Fall ist eindeutig. Die Fahrt geht zulasten des Betriebes.
Beispiel 2: Der Kunde beschreibt das Problem aber es ist keine „Ferndiagnose“ möglich. Der Betrieb darf zwei Fahrten abrechnen.
Beispiel 3: Die Menge des benötigten Materials oder die Länge der Arbeitsaufwand erfordert zwei Anfahrten. Dieses Problem ist strittig. Es ist sinnvoll mit dem Kunden eine klare Vereinbarung über die Anzahl der Fahrten zu treffen. Hinweis: In der Regel ist ein berechnen von Fahrkosten nicht üblich, wenn es sich um eine Werkleistung handelt, die über einen längeren Zeitraum erbracht wird.
So lässt sich Ärger vermeiden
Der Kunde muss schon bei der Auftragsvergabe deutlich auf die Fahrtkosten hingewiesen werden. Ein kleiner Zusatz in den AGB reicht nicht. Sinnvoll ist bei Kleinaufträgen, die telefonisch vergeben werden, grundsätzlich am Telefon die Höhe der Kosten zu nennen. Bei schriftlichen Kostenvoranschlägen sollte ein gut lesbarer Hinweis auf die Höhe der Fahrtkosten zum Angebot gehören.
Der Kunde unterschreibt nach der Arbeit einen Stundenzettel. Auf der sicheren Seite sind Handwerker, die dort einen deutlich sichtbaren Hinweis auf die Höhe Fahrtkosten geben.
Eine pauschalierte Abrechnung, die Fahrzeug und Fahrzeit gestaffelt nach verschiedenen Entfernungskilometern für verschiedene Fahrzeugtypen erfasst, ist sinnvoll. Das Berechnen der Kosten ist einfach und der Kunde weiß genau, welche Kosten auf ihn zukommen.
Wenn die Heizung am Abend ausfällt, bis wann muss der Handwerker erscheinen insbesondere im Winter?
im Winter und
Müssen ? Müssen muss er nichts es sei denn er hat Verträge die ihn dazu zwingen. Zum guten Ton gehört es das er eine ungefähre Ankunftszeit angibt aber das wars.
Wie wird eine anfahrt definiert, von Werkstatt zum Kunden, oder von Werkstatt zum Kunden und zur Werkstatt zurück ?
Hallo Fred,
Ich will es mal so sagen, der Monteur möchte für seine Arbeitszeit bezahlt werden.Das bedeutet wenn er 30 Minuten Anfahrt hat , hat er auch 30 Minuten Abfahrt.
Wenn es sich um einen z.B. Wartungtermin handelt kann die Firma des Monteurs sicher einige Kunden auf die gleiche Strecke legen um so eine Fahrzeit einzusparen. Wenn es sich jedoch um einen Notfall o.ä. handelt wo der Monteur nur für diesen einen Kunden die Fahrstrecke auf sich nimmt muss man damit rechnen das An und Abfahrt bezahlt werden müssen.
Mein konkreter Fall verlief so… Mein Dach wurde neu saniert und das Abgasrohr sollte neu abgesetzt werden, dazu waren die Dachdecker nicht bereit, also habe ich ein Sanitär Betrieb angerufen und die Sachlage Telefonisch mitgeteilt. Um mir einen Kostenvoranschlag zu machen hatten wir kurzerhand ein Termin abgemacht . An dem vereinbarten Tag erschien der Monteur, sah sich die Sache an, muss dies und das bestellen sagte er, bat um eine Unterschrieft die ich ihm leider gegeben hab; warum ich kein Durchschlag von dem was ich Unterschrieben habe bekommen habe weiß ich heute noch immer nicht ! Und nach Drei Wochen kam die Rechnung von ca. 80 Euro für eine Std. Monteureinsatz, Bereitstellungspauschale (was stellt der mir da bereit???) und zusätzlich Steuern inbegriffen. Und nach einer weiteren Woche kam der Kostebviranschlag !
Muss ich diesen Betrug von knappen 80 Euro Bezahlen ohne das es eine Reparatur gab ????
Noch dazu gesagt hatte der Monteur eine anfahrt von 4 Km und war keine 10 Min vor Ort !
Mich würde interessieren, ob ein Handwerker sowohl Entfernungs-/Fahrtkostenpauschale PLUS Lohn für Fahrtzeit berechnen darf oder gibt es hier ein entweder – oder – vielen Dank für die Unterstützung
DaS Kommt darauf an welche kosten der Handwerker in der Fahrtkostenpauschale berechnet hat. Wenn du z.B. eine Fahrtkostenpauschale von 16€ bekommen hast, der Handwerker hat jedoch schon 20 Minuten Anfahrt dann kannst du davon ausgehen das mit den 16€ nur die KFZ Kosten gedeckt sind. Zahlst du bei 20 min Anfahrt um die 30€ müssten eigentlich die gesamten kosten enthalten sein und keine weiteren Lohnkosten kommen.
In beiden Fällen solltest du einfach anrufen und nachfragen und wenn du dich ungerecht behandelt fühlst solltest du das auch kund tun und dir einen neuen Handwerker suchen. Aber vorsicht, Fahrtkosten nimmt eigentlich heute jeder Handwerker und muss das auch um ordentlich kalkulieren zu könenn.
Hallo,
Was ist den Fall, wenn man einen Handwerker bestellt hat und dann nichts repariert hat, da sie keinen Zugang zur Keller des Gebäudes haben. Und er mich danach nie gefragt hatte ? Und was lustig war. Das sie eine Rechnung gestellt haben für 2 Personen und die rechnung war 190 Euro nur für die Fahrtkosten ohne etwas zu reparieren, ich war schockiert und habe gefragt, warum 190 ? Sagte er !kommen wir von anderer Stadt! Obwohl ich die Filiale in meiner Stadt angerufen habe !
Und sogar sie reden miteinander die ganze zeit auf andere Sprache vor mir, damit ich nichts verstehe,
Sollte man in solchen Fällen ok sagen und die rechnung zahlen?
Liebe Grüße
Verstehe ich das richtig ? Du hast einen Handwerker bestellt und ihm dann nicht auf gemacht ? Also prinzipiell muss der, der die Musik bestellt diese auch bezahlen denn… die Monteure müssen ja trotzdem bezahlt werden und hätten auf einer anderen Baustelle sicher auch Geld bekommen. 190€ sind viel, kommt halt darauf an wie lange die Monteure unterwegs und bei dir vor Ort waren. Bezahlt werden muss Anfahrt, abklären der Arbeiten und Abfahrt.
Gängige Urteile vertreten die Auffassung, dass wer eine örtliche Vorwahl anruft, auch nur die Anfahrt aus diesem Bereich bezahlen muss.
Außer, es wurde vorher ausdrücklich über höhere Kosten informiert.
Wenn der Handwerker nicht über die Anfahrtskosten informiert hat, oder dies nicht nachweisen kann, zahlt man sie gar nicht!
Mein Fall: Handwerker arbeitet drei Stunden, rechnet aber vier ab. Betrieb befindet sich 800 Meter entfernt (Fahrzeit maximal 5 Minuten). Kann da mit Laden/ Entladen eine Stunde zusammenkommen? Erscheint mir recht viel. Ein von mir unterzeichneter Stundenzettel existiert in Corona-Zeiten nicht.
Vielen Dank im Voraus für die fachkundigen Antworten?
Am einfachsten ist ein kurzer Anruf beim Unternehmer. Evtl. war schon jemand bei dir und hat es sich angesehen für Bestellungen oder Planung ? Sowas muss auch bezahlt werden. Oder es bedurfte einer Einweisung oder abholen des Materials ? Wie gesagt einfach mal nachfragen. Ansonsten ist eine Stunde Fahrzeit natürlich zuviel
Wie verhält es sich denn bei folgendem Fall: der jährliche Wartungstermin findet statt, der Handwerker hat allerdings Verbrauchsmaterial, das zum Wartungsumfang gehört, nicht dabei und kommt ein zweites Mal. Darf er für diese zweite Fahrt erneut Fahrtkosten in Rechnung stellen?
Interessanter Fall: Bei mir kommt der Betrieb an einem Tag mit zwei Fahrzeugen und berechnet BEIDE mit je 10,–€ Anfahrtspauschale.
Auf meine Rückfrage, warum er zwei Anfahrts-Pauschalen für eine zu erbringende Leistung berechnet, antwortet er: weil die Arbeit nur mit zwei Personen leistbar ist. Das mag hier stimmen, aber muss ich für jede einzelne Person des Betriebs, die mit einem eigenen Fahrzeug kommt, für denselben Tag mehrere Pauschalen zahlen? (Der Betrieb teilte mir sogar mit, für die dritte Person, die auch da war, habe er aus Kulanzgründen für das dritte Fahrzeug auf die dritte Pauschale an diesem Tag verzichtet!) Wieweit können Betriebe diese Pauschalen an nur einem einzigen Tag für diverse eingesetzte Mitarbeiter treiben?
Liebe Grüße
Folgender Fall:
Telefonisch wird besprochen,dass bei nächster Gelegenheit in der Nähe meine Heizung überprüft werden soll da es Probleme gibt, die aber bis dahin von mir gut gehandhabt werden können. Der Monteur steht unerwartet vor der Tür und behebt das Problem in 1 Stunde. In der anschließenden Rechnung werden eine 1 Arbeitsstunde und 2 Stunden Fahrzeit zzgl. 0,5 Stunden Rüstzeit und 0,60 € pro km ( bei 62 tatsächlich gefahrenen Km) abgerechnet ! Qualifizierte Arbeitszeit zur Fahrzeit mit gleichem Stundensatz stehen hier für mich in einem groben Missverhältnis. Herzliche Grüße