Das kluge Haus – Ersparnis richtig einschätzen

Die Angaben der Anbieter von Hausteuerungen lassen vermuten, dass sich die Anlagen durch die Energieeinsparungen fast von selber finanzieren. Natürlich spart die clevere Heizungssteuerung einiges ein, aber es kommt auf die Ausgangssituation an.

Großes Sparpotential bei alten Heizungen

Alte Heizungsanlagen arbeiten in der Regel nicht effizient und es fehlt an einer integrierten vernünftigen Steuerung. Oft sind Thermostatventile die einzige Möglichkeit, Einfluss auf das System zu nehmen. Meist ändern die Bewohner die Einstellungen nur, wenn es ihnen im Raum zu kühl oder zu warm wird.

Es kommt durchaus vor, dass sie das Fenster öffnen um kalte Luft hineinzulassen, statt die Heizung auf eine niedrigere Stufe zu stellen. Kaum einer entscheidet sich, die Raumtemperatur in der Nacht oder bei Abwesenheit abzusenken. Dies bezügliche Vorsätze fassen die meisten, wenn die Heizungsabrechnung ins Haus flattert, aber nach wenigen Wochen siegt die Bequemlichkeit.

Bei dieser Ausgangssituation bringt eine smarte Haussteuerung ein großes Maß an Ersparnis. Ideal ist, wenn auch über Fensterkontakte geöffnete Fenster erfasst werden.

Die smarte Haustechnik bringt einen Gewinn an Komfort und spart deutlich Heizkosten. Allerdings sind solche veralteten Heizungen nicht mehr die Regel.

Auch moderne Heizungen lassen sich optimieren

Eine Heizungsanlage die auf dem neusten Stand der Technik ist, hat schon ein gewisses Maß an „Intelligenz“. Üblicherweise ist eine Nachtabsenkung genauso möglich, wie eine Reduzierung der Raumtemperatur bei Abwesenheit der Bewohner. Dabei kann auch die Temperatur des Vorrats an warmen Wasser mit einbezogen werden.

Die smarte Haustechnik senkt bei diesen Heizungen durch Feinabstimmung den Energieverbrauch und macht das System insgesamt komfortabler. Ein besonderer Vorteil ist, dass die Heizung während der Abwesenheit über das Smartphone gesteuert werden kann. Wer später als gewohnt nach Hause kommt, kann dafür sorgen, dass die Heizung erst später hochfährt. Auch wer früher das Haus betritt muss nicht frieren.

Es ist sinnvoll auch die Beschattung mit in das Heizsystem einzubeziehen. Wenn die Sonne auf das Fenster scheint, öffnet sich der Rollladen, um die Wärme zu nutzen. Er schließt sich, wenn es im Raum zu warm wird oder wenn kein Aufheizen durch die Sonne möglich ist.

Das alle bringt durchaus ein großes Maß an Energie und Kostenersparnis, aber zuvor sind hohe Investitionen zu erbringen. Unter dem Strich rechnet sich die Haussteuerung oft erst nach Jahren.

Das sollte aber niemanden davon abhalten, die Heizung zu optimieren. Generell ist es ein Gewinn für die Umwelt, wenn weniger Rohstoffe für die Gewinnung von Wärme benötigt werden. Außerdem, wie gesagt, langfristig rechnet sich das Optimieren der Heizung immer.

Generell ist festzuhalten, dass es ein Einsparpotenzial gibt und ein smartes Haus eine große Hilfe sowie ein Gewinn an Komfort ist, wenn es darum geht, Rohstoffe zu sparen.
—————————————————————————————————
Spezielle Problematik in Mehrfamilienhäusern

Vermieter dürfen Mieter nicht dazu zwingen Heizkosten zu sparen. Ein smartes Mehrfamilienhaus ist daher derzeit kaum möglich.

Rechtliches zum Heizen

Logischerweise ist die Optimierung umso schwieriger, je mehr Menschen davon betroffen sind. Oft schlafen die Bewohner nicht zur gleichen Zeit und auch die Anwesenheit ist unterschiedlich über den Tag verteilt. Bei vermieteten Wohnungen gibt es für Vermieter zusätzlich Probleme, wenn er Heizung und das warme Wasser zentral steuert.

Niemand hat das Recht von seinen Mietern einen Plan über die Gewohnheiten zu verlangen. Auch kann es Ärger sowie Mietkürzungen geben, wenn es in den Wohnungen der Mieter zu kühl wird oder kein warmes Wasser zur Verfügung steht.

Sofern eine Zentralheizung für Wärme in den Wohnungen sorgt, ist der Vermieter in der Zeit vom 1.Oktober bis 30.April verpflichtet Heizwärme zur Verfügung zu stellen. Außerhalb dieser Heizperiode besteht die Pflicht nur, wenn die Raumtemperatur für mehrere Stunden unter 17° Celsius sinkt. (LG Düsseldorf, BlGBw 1955, 31)

Nach DIN 4701 muß die Heizung in Wohn-, Schlafzimmern und Küche für eine Mindesttemperatur von 20° Celsius sorgen, in Bädern und Duschen sind es 22° und in Dielen etc. nur 15° Celsius.

Ein Absenken von bis zu 3° ist laut WuM (Wohnungswirtschaft & Mietrecht) 1987, 147 (AG Stuttgart) nur in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr erlaubt. Der Vermieter muss in der Zeit von 6 Uhr bis 23 Uhr eine entsprechende Heizleistung zur Verfügung stellen. Er hat nicht das Recht kürzere Zeiten im Mietvertrag zu vereinbaren. (WuM 1992, 56f.; OLG Frankfurt). Nach gängiger Rechtsprechung sind 20° Celsius die absolute Untergrenze.

Warmes Wasser muss dauerhaft zur Verfügung stehen

Bei einer zentralem Warmwasserversorgung muss der Vermieter sicherstellen, dass nach höchstens 10-50 Sekunden oder einem Wasserfluss von höchstens 15 Litern eine Temperatur von 45° C erreicht ist. Der Mieter muss pro Minute 6 bis 9 Liter Wasser dieser Temperatur entnehmen können.

Da das warme Wasser in der Regel nur höchstens 50° Celsius hat, kann ein Vermieter also kaum die Wassertemperatur senken. Vereinbarungen im Mietvertrag, dass er beispielsweise nur bis 22 Uhr warmes Wasser bereit stellt sind unwirksam.

Insgesamt können Vermieter also lediglich in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr morgens die Raumtemperaturen senken. Bei der Versorgung mit warmen Wasser können Vermieter kaum sparen. Sie können natürlich die Mieter darum bitten in den Wohnungen durch smarte Haussteuerung freiwillig zu sparen.