Klimaziele sind nur noch schwer zu erreichen

Die in der Pariser Weltklimakonferenz festgelegten Ziele sind nach Ansicht von Experten nur noch schwer zu erreichen. Mitte Februar zeigte die Studie „Wärmewende 2030“ der Agora Energiewende, wie sich die gewünschte CO2-Einsparung im Gebäudesektor erreichen lassen kann. Danach müssen Ölheizungen bis 2030 durch Wärmepumpen ersetzt werden, Gasheizungen sind davon nicht betroffen.

Kein Verbot von Ölheizungen, stattdessen immer noch Fördermittel

Agora Energiewende ein Team, das zusammen mit Politikern, Zivilgesellschaften, Wirtschaft und Wissenschaft Ziele zur Energiewende erarbeitet die wissenschaftlich fundiert und politisch umsetzbar sein sollen.

Trotz der klaren Empfehlungen steht ein striktes Verbot von Ölheizungen nicht bevor. Die Klimaziele sind keine Gesetzesvorlagen und das meiste ist ohnehin Sache der Länder nicht des Bundes. Das Problem steht allerdings schon lange deutlich sichtbar vor der Tür. Bis heute geht der Gesetzgeber den Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien halbherzig an. Wie anders ist es zu erklären, dass bis 2030 Ölheizungen weitgehend ersetzt werden sollen, es aber derzeit noch Fördermittel für Ölheizungen gibt. Ein wenig erinnert dies an einen Autofahrer der gleichzeitig auf das Gas- und Bremspedal tritt,

Bei einen Lebenserwartung von 20 bis 30 Jahren, ist kaum davon auszugehen, dass ein Hausbesitzer der 2017 eine Ölheizung einbauen lässt, diese in 13 Jahren durch eine Wärmepumpe ersetzen wird.

Die Idee, die hinter der Förderung steckt ist einfach. Man spart fossile Energien, wenn man diese in sparsamen effizienten Heizungen verbrennt, statt in veralteter Technologie. Sicher ist es besser 70 Liter hat 100 Liter Öl bei gleichem Nutzen zu verbrennen. Fakt ist aber, dass wirklich sinnvoll nur sein kann, keine fossilen Energien für die Wärmeerzeugung zu nutzen.

Fatale Folgen, der nicht effektiven Förderung

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) stellt regelmäßig Statistiken über den Heizungsverkauf auf. Im Jahr 2016 wurden vier Prozent weniger Heizkessel verkauft, die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden, also Biomasse wie Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzeln also um Vorjahr. Die Solarthermie ging im Bezug auf die Fläche um acht Prozent zurück.

Die Statistik für den Zeitraum 2010 bis 2016 ist erschreckend, aber bedingt durch die Förderungen verständlich. Der Markanteil von Heizungen mit Gas-Brennwert-Kesseln stieg von 45 Prozent auf 65,8 Prozent, Ölbrennwert stieg von 5 Prozent auf 9,7 Prozent. Gas-Niedrigtemperatur-Heizungen gingen von 20 Prozent auf 10,2 Prozent zurück und Öl-Niedrigtemperatur-Heizungen von18 auf 0,6 Prozent.

Die ineffizienten Gas- und Ölheizungen wurden offensichtlich durch effizientere Heizungen ersetzt, die ebenfalls fossile Energien verbrennen. Der Anteil an Biomasseheizungen stieg zunächst von 5 Prozent aus 11 Prozent und nimmt nun wieder ab. Die Wärmepumpe hält sich in etwa bei 5 Prozent Marktanteil.

Nur wer genau hinsieht erkennt die Problematik, denn der CO2 – Ausstoß ging natürlich zurück. Die Förderung wurde daher als Erfolg verbucht, obwohl die wirklich sinnvollen Alternativen keinen Zuwachs verzeichnen konnten.

Hohe Investitionskosten und unsichere Marktlage

Biomasse ist fast völlig aus dem Bewusstsein der Hausbesitzer verschwunden. Die Investionskosten sind vergleichsweise hoch und hinzukommt, dass ein recht großer Lagerraum erforderlich ist. Allerdings erfreut sich der Kaminofen große Beliebtheit, das heißt ein Teil der häuslichen Wärme stammt von Biomasse.

Wärmepumpen sind eng mit der Solarförderung verknüpft, denn sie brauchen für den Betrieb Strom. Hier zeigt sich die komplexe Problematik deutlich. Wärmepumpen werden durch KfW-Programme und durch BAFA-Mittel gefördert. Die KfW-Produkte sind derzeit weitgehend nicht auf regenerative Energien zugeschnitten. Gelder gibt es nahezu für alle Heizungen, die Energie einsparen. Da Wärmepumpen teurer sind und es Höchstförderbeträge gibt, bieten diese Programme kaum Anreiz auf innovative Technologie umzusteigen.

Die BAFA-Förderung ist für Laien schwer zu durchschauen. Der Hausbesitzer muss zwar nicht über 7 Brücken gehen, aber 7 Punkte beachten:

  1. Gefördert werden nur Anlagen, die in Bestandsgebäuden alte Heizungen ersetzen. Für Neubauten gibt es keine Mittel.
  2. Der Antrag ist bis zu sechs Monate nach Inbetriebnahme zu stellen.
  3. Die Unterlagen müssen komplett eingereicht werden.
  4. Gefördert werden nur effiziente Systeme, eine Liste mit den Herstellern und geförderten Modellen ist bei der BAFA erhältlich.
  5. Die Wärmepumpen muss sowohl für das Heizen als auch die Warmwasserbereitung verwendet werden.
  1. Es sind bestimmte Jahresarbeitszahlen (JAZ) einzuhalten, die von der Art der Wärmepumpe anhängen.
  2. Es ist ein Prüfzertifikat über den COP-Wert oder das Wärmepumpen-Gütesiegel erforderlich.

Die Bedingungen 1 bis 3 sind durchschaubar, wenn auch nicht unbedingt verständlich. Sicher fragen Sie Bauherren, wieso es keine Mittel gibt, für Wärmepumpen in Neubauten. Die Bedingungen 4 bis 7 sind für technisch wenig begabte Menschen nicht nachvollziehbar. Natürlich helfen Energieberater, aber wenn der Hausherr keinen Anreiz sieht eine Wärmepumpe einzubauen, wird er von sich aus das Gespräch nie auf diese Art der Heizung bringen.

Die Förderung von Biomasse und Solarthermie ist ähnlich gelagert und bleibt daher bei der Entscheidung über eine neue Heizung meist unberücksichtigt.

Selbsterzeugter Strom, der den Betrieb von Wärmepumpen interessant macht, wurde in der Vergangenheit stark gefördert. Aber die Förderungen sind rückläufig und kaum noch kalkulierbar. Hinzukommt, dass der Eigenverbrauch durch die EEG-Umlage nicht mehr gratis ist.

Das alles zusammen führte in der Vergangenheit dazu, dass sich Hausbesitzer für eine Lösung entschieden, die nur vergleichsweise geringe Investitionskosten verlangte. Sie ließen meist einen

Gas-Brennwert-Kesseln einbauen.

Im Musterländle ist es anders

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW) schreibt bereits seit 2008 (!) vor, dass wenn Heizungsanlagen in Wohngebäuden erneuert werden, ein Teil der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Zunächst waren es 10 Prozent des Energiebedarfs seit 2015 sind es 15 Prozent. Seit 2015 sind auch Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden in der Pflicht.

Zunächst galt die Vorschrift, dass Solarthermie einzusetzen ist, mit dem neuen Gesetz gibt es eine Reihe von Erfüllungsoptionen. Hausbesitzer können auch durch den Einsatz von Biomasse die Vorschriften erfüllen.

Leider ist Baden-Württemberg bisher das einzige Bundesland, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien vorschreibt. Bei den Förderprogrammen, die aktuell Heizungsanlagen fördern, ist mit einem freiwilligen Einsatz regenerativer Energiequellen kaum zu rechnen. Die hoch gesteckten Klimaziele sind nur noch mit einem Kraftakt zu erreichen.