Heizung entlüften in der Mietwohnung: Rechte und Pflichten

Gluckert die Heizung in der Mietwohnung, stellt sich schnell die Frage: Darf selbst entlüftet werden oder ist das Sache der Vermietung? Die Antwort ist einfacher als gedacht.
Wer darf in der Mietwohnung die Heizung entlüften?
Das Entlüften der Heizkörper zählt zu den einfachen Instandhaltungsarbeiten und darf von der Mietpartei selbst erledigt werden — es ist keine Erlaubnis nötig. Nötig ist nur ein Entlüftungsschlüssel für wenige Euro. Die eigentliche Anleitung liefert der Ratgeber Heizung entlüften.
Wer trägt die Kosten?
Der Schlüssel und die Arbeit selbst sind Sache der Mietpartei — vergleichbar mit dem Wechsel einer Glühbirne. Anders sieht es aus, wenn ein Defekt vorliegt: Ein undichtes Ventil, ein defektes Thermostat oder zu niedriger Anlagendruck sind Aufgabe der Vermietung beziehungsweise der Hausverwaltung.
Was gilt, wenn die Heizung kalt bleibt?
Bleibt die Heizung trotz Entlüftens kalt oder fällt sie komplett aus, liegt ein Mangel vor. Die Vermietung ist zur Instandhaltung verpflichtet. Wichtig ist eine zeitnahe schriftliche Mängelanzeige — am besten mit Datum, Beschreibung und Foto des Thermometers. In der Heizperiode muss die Vermietung bei Totalausfall sehr schnell reagieren.
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Bei erheblichen Heizungsausfällen in der Heizperiode kann die Miete gemindert werden — die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere. Rechtsprechung und Mietervereine nennen bei komplettem Heizungsausfall im Winter je nach Fall deutliche Kürzungen. Vorab sollte die Vermietung immer schriftlich in Kenntnis gesetzt und eine Frist gesetzt werden; im Zweifel hilft ein Mieterverein.
Welche Heizpflicht hat die Vermietung?
Die Vermietung muss die Wohnung während der Heizperiode — üblich von Oktober bis April — auf zumutbare Temperaturen beheizbar halten. Als Orientierung gelten etwa 20 bis 22 °C in Wohnräumen am Tag. Starre Heizzeiten im Mietvertrag sind nur begrenzt wirksam; entscheidend ist, dass die Wohnung tatsächlich warm wird.
Häufige Fragen
Muss das Entlüften vorher gemeldet werden?
Nein. Das Entlüften der Heizkörper in der eigenen Wohnung ist eine Bagatellmaßnahme und braucht keine Ankündigung.
Was passiert, wenn beim Entlüften etwas kaputtgeht?
Wird das Ventil grob fahrlässig beschädigt — etwa mit roher Gewalt —, kann die Mietpartei für den Schaden haften. Vorsichtiges Drehen mit dem passenden Schlüssel vermeidet das.
Wer füllt in der Mietwohnung Heizwasser nach?
Das Nachfüllen an der Zentralheizung ist Aufgabe der Hausverwaltung oder des beauftragten Fachbetriebs, nicht der Mietpartei.
Gilt die Heizpflicht auch im Sommer?
Außerhalb der Heizperiode besteht keine dauerhafte Heizpflicht. Bei ungewöhnlich kalten Sommertagen muss die Anlage aber grundsätzlich anschaltbar sein.