Feinstaubbelastungen müssen durch Holzöfen nicht steigen

Jeder Verbrennungsprozess setzt neben Wärme auch CO2 und Feinstaub frei. Bezüglich der Belastung durch Kohlendioxid brauchen die Holzheizer keine Gedanken zu machen. Der Baum hat vor dem Fällen etwa so viel CO2 in Sauerstoff verwandelt, wie beim Verbrennen entsteht. Aber Feinstaub kann zum Problem werden. Der Gesetzgeber hat einschlägige Vorschriften erlassen um dies zu verhindern und jeder Ofenbesitzer kann selbst dazu beitragen, dass Heizen mit Holz ökologisch unbedenklich ist.

Wieso Feinstaub so problematisch ist

Feinstaub sind Partikel die einen Durchmesser von weniger als 10 µm (Mikrometer) haben. Die größten Teilchen sind also lediglich 1/100 Millimeter groß. Staub dieser Größe ist unsichtbar und setzt sich kaum ab. Er schwebt lang in der Luft.

Die Schleimhäute im Nasen-Rasenraum können die kleinen Partikel nicht zurückhalten, sie dringen bis in die feinsten Lungenbläschen vor. Mögliche Folgen sind Asthma, Ohrenentzündungen und Herzbeschwerden, auch Lungenkrebs wird durch diesen feinen Staub begünstigt.

Dies ist kein Grund auf ein Holz als Brennstoff zu verzichten, aber ein vernünftiger Umgang ist angesagt. Außerdem sollten natürlich die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Vorschriften für das Heizen mit Holz

Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2010 beschlossen, das bestimmte Grenzwerte einzuhalten sind (1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung/1.BImSchV). Diese betreffen auch Holzheizungen und Holzöfen. Seit 2015 gelten verschärfte Bestimmungen. In Feuerungsanlagen, die ausschließlich mit naturbelassenem stückigen Holz auch mit Rinde bestückt werden, gelten die strengeren Grenzen erst ab dem 31. Dezember 2016. Dies ist in den meisten privaten Haushalten der Fall die mit Scheitholz und Hackschnitzeln heizen.

Wer sich im Laufe des Jahres 2016 einen neuen Holzofen zulegt, sollte darauf achten, dass er diesen Bestimmungen genügt. Vorsicht bei Schnäppchen aus dem Internet, besonders wenn private Anbieter ihren alten Holzofen verkaufen. Der Fachhandel bietet normalerweise nur Öfen an, die auf dem neusten Stand der Technik sind.

Spätestens ab 1.1.2017 darf jede Feuerungsanlage, die mit Holz betrieben wird, nur noch 0,02 g Staub und 0,4 g Kohlendioxid je Kubikmeter ausstoßen. Viele ältere Öfen lassen sich umstellen oder mit Filtern nachrüsten.

Der Gesetzgeber schreibt übrigens genau vor, welches Holz beziehungsweise welche Brennstoffe in die Öfen dürfen. Naturbelassenes stückiges und nicht stückiges Holz (Scheitholz, Hackschnitzel, Sägemehl, Späne und Schleifstaub) und Presslinge aus diesem Holz (Holzbriketts nach DIN 51731) sind erlaubt. Auch Grill-Holzkohle sowie Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860 und Holzpellets nach dem DINplus-Zertifizierungsprogramm „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“ sind zulässig.

Behandeltes Holz, das gestrichen, lackiert oder beschichtet ist, darf nur in den Ofen von holzbearbeitenden Betrieben, wenn gesichert ist, dass keine Holzschutzmittel enthalten sind und auch keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle. Gleiches gilt für verleimte Hölzer wie Sperrholz, Spanplatten oder Faserplatten.

Der Gesetzgeber erlaubt in allen Feuerungsanlagen auch andere pflanzliche Stoffe wie Presslinge aus Brenntorf, Stroh und oder Getreide, das nicht für Lebensmittel bestimmt ist zu verheizen. Diese Produkte müssen aber den Anforderungen für Holzpellets entsprechen.

Richtiges Heizen mit Holz ist wichtig

Der beste Ofen nutzt nichts, wenn beim Bedienen Fehler gemacht werden. Fachhändler die Holzöfen vertreiben weisen die künftigen Besitzer genau ein. Außerdem sind die Schornsteinfeger verpflichtet, über das korrekte Lagern von Holz und das Heizen damit zu informieren.

Wer sich wegen der strengeren Grenzwerte einen neuen Ofen zulegen möchte, sollte nach Modellen die das Gütezeichen „Blauer Engel“ tragen Ausschau halten. Auch das Gütezeichen RAL-UZ 111 (Holzpelletöfen) und RAL-UZ 112 (Pelletheizungen) sind Garanten für effiziente Feuerungsanlagen.

Damit der Ofen nicht mehr Schadstoffe ausstößt als unvermeidbar, sollte er vor jeder Heizperiode vom Fachmann gewartet werden. Falls die Sichtscheibe trotz optimale Wartung verrußt, ist das Holz vermutlich feucht geworden. Es muss erst trocknen. Grundsätzlich sollte nur trockenes, unbehandeltes Holz in den Ofen. Trocken bedeutet eine Restfeuchte von weniger als 25 Prozent. Messgerät um diese zu bestimmen kosten weniger als 20 Euro.

Das Senken des Schadstoffausstoßes von Autos und der verstärkte Umstieg auf Holzheizungen führten dazu, dass 2008 erstmals der Feinstaubausstoß durch Holzöfen größer war als der des Straßenverkehrs. Da Holz insgesamt gesehen ein wertvoller und ökologischer Brennstoff ist, waren die gesetzlichen Regelungen nötig.